Dusche Nischentür Schiebetür 150 x bis 220 cm
Artikelnummer NEW-15911
Dusche Nischentür Schiebetür 150 x bis 220 cm 2-teilig
Breite 1200 - 1700 mm Höhe bis 2200 mm
Sicherheitsglas ESG (klar hell) 8 mm, Wandanschluss-Profil Alu Chromeffekt
bitte beachten freie Einstiegshöhe Ok Glas – 7,5 cm
Verstellbereich -10 bis +10 mm, Einstiegsbreite 450 - 650 mm
lieferbar auch mit Seitenwand oder verkürzter Seitenwand (Badewanne)
immer im Sondermaß Nischentür Breite 100-170 cm
immer im Sondermaß Duschtür Höhe 1500-2200 mm preisgleich
Abweichende Maße bitte vom Warenkorb zur Kasse - unten links unter "Hinweise und Wünsche" angeben
- stabile, leichtgängige Laufrollen für ein extrem leises Laufverhalten
- der erforderliche Wannenrand für die Montage beträgt 60 mm
- bei schmalerem Wannenrand empfehlen wir den Einsatz eines Keils (individuell zuschneidbar)
- Türbreite: min. 525 mm, max. 725 mm Festteilbreite: min. 500 mm, max. 1021 mm
- Der Standardgriff fährt hinter das Festteil für extra breiten Einstieg. Lochabstand = 144 mm
Dusche Nischentür Schiebetür 150 x bis 220 cm 2-teilig Höhe bis 2200 mm
- Schiebetür mit Festteil - Tür rechts oder links möglich
- Sicherheitsglas ESG klar hell 8 mm
- Glasart: Grau getönt, Bella, Intima, Satiniert: Mehrpreis 160,00 EUR inkl. MwSt.
- Wandanschluss-Profil: Alu Chromeffekt
- Standardhöhe 2200 mm
- Sonderhöhe bis 2200 mm
- Sonderbreite 1000 bis 1700 mm
- Der erforderliche Wannenrand für die Montage beträgt 60 mm.
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Art.-ID | 4031 |
Zustand | Neu |
Altersfreigabe | Ohne Altersbeschränkung |
Hersteller | DSW |
Herstellungsland | Deutschland |
Inhalt | 1 Stück |
Anwendungs- und Geltungsbereich der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Was regelt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung der EU (GPSR)?
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung; General Product Safety Regulation; GPSR) enthält wesentliche Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
Bislang waren die Vorgaben für die Sicherheit von Produkten in der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit geregelt, die in Deutschland durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz; ProdSG) umgesetzt ist. Die Vorschriften der GPSR soll nun zu einer Verbesserung der Funktionsweise des EU-Binnenmarktes führen und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus beitragen.
Die Sicherheit von Produkten wird zum einen durch die Konstruktion und Gestaltung der Produkte und zum anderen durch Warnhinweise und Sicherheitsinformationen über die Produkte, ihre Gebrauchsweise und die Gefahren, die von ihnen ausgehen, gewährleistet. Während die gesetzlichen Vorgaben für die Produktgestaltung vor allem die Hersteller der Produkte adressieren, betreffen die Vorgaben für die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen insbesondere auch die Händler, die diese gegenüber ihren Kunden kommunizieren müssen.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Im Grundsatz gilt die GSPR nach ihrem Art. 2 ganz oder zumindest teilweise für alle sog. Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
Dabei versteht die GPSR unter einem Verbraucherprodukt gemäß Art. 3 Nr. 1 GPSR jeden Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich - auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung - geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich (auch) von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für Verbraucher bestimmt ist.
Herstellerdaten:
Breuer GmbH & Co. KG
August-Horch-Straße 1
56566 Neuwied
Deutschland
E-Mail: info@duschkabine.com
Hotline
Telefon: 02224 9806-116
E-Mail: bad-design-heizung@t-online.de